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Die verwendeten Softwarelizenzen sind gültig, wenn:

  • die Software wurde ursprünglich mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers durch Verkauf im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht;
  • der Urheberrechtsinhaber diese Lizenz gegen Zahlung einer Vergütung erteilt hat, die es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werks entsprechende Vergütung zu erhalten;
  • der Urheberrechtsinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Kopie dauerhaft, d. h. ohne zeitliche Begrenzung, zu nutzen;
  • der Erstkäufer die auf seinem Computer installierte Kopie unbrauchbar gemacht hat, indem er sie z. B. endgültig gelöscht hat.

 

Nicht verwendete Programme versprechen Bargeld

 

Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Lizenzen nicht mehr benötigt. Ein positiver Grund könnte sein, dass das Unternehmen im Rahmen einer Modernisierung ein anderes, neueres Programm einsetzen möchte. Die alte Software wird nicht mehr benötigt und kann verkauft werden. Der Erlös kann einen Teil der Investitionskosten abdecken und sollte nicht ungenutzt bleiben. Ein weniger positives Beispiel für den Lizenznehmer wäre die Insolvenz. Auch in diesem Fall würden die erworbenen Programme nicht mehr benötigt. Die Erfahrung zeigt, dass Insolvenzverwalter sehr daran interessiert sind, gebrauchte Lizenzen zu verkaufen. Weitere Gründe, warum Software frei wird, sind Umstrukturierungen, Outsourcing und Entlassungen im Unternehmen.

 

Chancen für Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

 

Dies verdeutlicht die Motive des Verkäufers. Das Interesse der Käufer an gebrauchter Software ist oft noch größer. Generell lässt sich sagen, dass der günstige Preis von gebrauchter Software das beste Verkaufsargument ist. Der Kauf ist daher für jeden attraktiv, der über ein begrenztes Budget verfügt. Dies sind zum Beispiel junge Unternehmen mit wenig Kapital kurz nach ihrer Gründung. Auch öffentliche Einrichtungen zählen zu den Käufern. Gebrauchte Microsoft-Software ist z.B. für Schulen und öffentliche Einrichtungen interessant, die aktuelle Schreib- und Rechenprogramme zu einem günstigen Preis erhalten können. Es liegt im Interesse aller Steuerzahler, dass öffentliche Einrichtungen Software zu einem möglichst niedrigen Preis erwerben.

 

Es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Grund, warum "gebrauchte Software" oft neuen Programmen vorgezogen wird: Auf alten Computern funktionieren sie besser und sind stabiler. Neue Software erfordert oft sogar ein Downgrade der alten Hardware, um genutzt werden zu können.

 

Für öffentliche Einrichtungen verwendete Software

 

Ein aktuelles Beispiel für die Vorteile von gebrauchter Software ist ihr Einsatz in öffentlichen Einrichtungen. Bei Neuanschaffungen gilt der Grundsatz, möglichst kosteneffiziente Lösungen zu finden. Dies wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens sichergestellt. Der Grund liegt auf der Hand: Es werden schließlich Steuergelder ausgegeben. Dies führte zu einer interessanten Entscheidung der Vergabekammer Münster (Az: VK 1 - 02/16) vom 1. März 2016, wonach gebrauchte Lizenzen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht ausgeschlossen werden dürfen.

 

Der Hintergrund: Stein des Anstoßes war eine Ausschreibung des Kreises Steinfurt. Darin wurde der Kauf von gebrauchter Software grundsätzlich ausgeschlossen. Als Grund nannte der Kreis betriebliche Kapazitätsbedenken. Ein Umstand, der den Steuerzahler fast 200.000 Euro mehr gekostet hätte. Damit wären neue Lizenzen teurer gewesen als gebrauchte.

 

Das Ergebnis: Gegen diese Zuteilungspraxis wurde eine Beschwerde eingelegt, woraufhin ein Überprüfungsverfahren eingeleitet wurde. Es endete schließlich mit der oben erwähnten Entscheidung, dass "gebrauchte Software" nicht ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass die Steuerzahler nicht für teure neue Programme zahlen müssen, wenn die gebrauchten Versionen die gleichen Anforderungen erfüllen.